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neue Sozialversicherungsrechengrößen

Der Bundesrat hat der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 zugestimmt.
Es gelten somit ab 01.01.2012 die folgenden monatlichen Grenzwerte in der Krankenversicherung

ab 1.1.2012
bisher
Euro Euro
Beitragsbemessungsgrenze 3.825,00 3.712,50
Einkommensgrenze für Familienversicherung

375,00

365,00

Höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuss 279,23 271,01



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Stand vom Nov. 2011.
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